Die Rürup Rente wird von den Versicherungsgesellschaften "Basisrente" genannt.
Durch das Förderkonzept, Ideal für Selbstständige und Besserverdiener.
Durch die steuerliche Förderung der Basisrente (Rürup Rente) haben Sie die Möglichkeit, den jährlichen Beitrag Ihres Vertrages als Sonderausgabe geltend zu machen. Ab 2006 steigt der Prozentsatz jährlich um 2% bis auf 100% in 2025.
Auch der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schrittweise. Der Prozentsatz hängt vom Rentenbeginn Jahr ab.
Hier gehts zum Kostenlosen Angebot:
Steuerliche Förderung
Vorraussetzungen für die steuerliche Förderung
Geeignet für die Zielgruppen
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