Betriebliche_Altersvorsorge

 


Betriebliche Altersvorsorge



Der Gesetzgeber gibt im Betriebliche Altersvorsorgegesetz (BAVG) vor, dass jeder Angestellte ein Recht auf betriebliche Altersvorsorge hat. Hierzu kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verschiedene Lösungen anbieten oder diesen erlauben, eine Alternative frei zu wählen und einzubringen. Die bekanntesten Lösungen sind die Direktversicherung und die Pensionsfonds.

 

Hauptvorteil der Betrieblichen Altersvorsorge ist wie bei der privaten Vorsorge, dass es sich um einen für Sie aufgebauten Kapitaltopf handelt.

 

Aktuell (Stand 2006) können Sie maximal 210 € Ihres Bruttogehalts (falls Sie keine Direktversicherung nach altem Recht (Beginn vor dem 31.12.2004) haben, erhöht sich diese Summe um weitere 150 €) pro Monat in die betriebliche Altersvorsorge einbringen.

 

Auch bei der Entscheidung für eine betriebliche Altersvorsorge sollten Ihre Ziele und Anforderungen im Vordergrund stehen, so dass die Rahmenbedingungen (wie lange planen Sie bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber zu bleiben? welche Möglichkeiten bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber? beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an Ihrer Altersvorsorge?) mit einfließen müssen.

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05.02.2012

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