Als Private Rente bzw. Private Rentenversicherung versteht man eine private Versicherung, bei der ab einem bestimmten Zeitpunkt (Schlussalter) eine, mit dem jeweiligen Versicherer vereinbarte lebenslange private Rente (Leibrente) gezahlt wird.
Es gibt einmal die Möglichkeit einer "sofortbeginnenden Rentenversicherung" gegen Einmalbeitrag. Hierbei beginnt die Auszahlung der privaten Rente sofort nach Vertragsabschluss, oder erst nach Ablauf einer vereinbarten Zeit (Ablaufzeit).
Im Gegensatz zur Lebensversicherung auf den Todesfall gibt es bei der Rentenversicherung grundsätzlich keine Gesundheitprüfung. Dadurch eignet sich die Private Rente auch für Personen mit Vorerkrankungen.
Da das Todesfallrisiko nicht abgesichert werden muß, ist die Auszahlung bei Rentenversicherungen grundsätzlich deutlich höher.
In Rentenversicherungen können weitere Vereinbarungen getroffen werden:
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