Förderberechtigt sind generell alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, also:
Auch Ehepartner der oben genannten Personengruppen erhalten die staatlichen Zulagen und Steuervorteile, wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen und den Mindestbeitrag leisten.
Dies gilt auch für Selbständige und Freiberufler, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.
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