Was bedeutet "Riester Zulagen" ?
Wer Riester-Zulagen beanspruchen möchte, muß "förderberechtigt" sein und einen bestimmten Beitrag in die RiesterRente einzahlen. Zusätzlich zu den "Zulagen" gewährt der Staat eventuell auch noch "Steuersrparnisse".
Wer seine "Förderquote" (wieviel des monatlichen Beitrags übernimmt Vater Staat ?) wissen möchte, kann » hier mit einem entsprechenden Formular weitere Aukünfte kostenlos anfordern.
Die staatlichen "Zulagen" erhalten z.B. alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende, Azubis und pflichtversicherte Landwirte.
Auch nicht berufstätige Ehegatten, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sind ebenfalls (mittelbar) zulagenberechtigt. Voraussetzung ist nur, dass ein eigener Riestervertrag abgeschlossen wird. Eine eigene Beitragszahlung ist aber nicht erforderlich.
Ab dem Jahr 2005 wurde die Beantragung von "Zulagen" deutlich vereinfacht. Eine einmalige Bevollmächtigung genügt. Alles weitere erledigt der Versicherer für Sie - von der regelmäßigen Antragstellung bis hin zur Gutschrift Ihrer Zulagen. Bei einer Änderung, die die Zulagen betreffen wie z.B. eine weitere Kinderzulage bei Nachwuchs brauchen Sie nur Ihren Versicherer zu informieren, der dann alles weitere veranlaßt.
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