Rürup-Rente

 


Rürup Rente ( Basisrente )



Seit Anfang 2005 ist die erste Schicht der Altersvorsorge die so genannte Rürup-Rente, auch Basisrente genannt. Bei der Rürup-Rente haben Sie kein Kapitalwahlrecht. Das heißt, das angesparte Kapital muss verrentet werden und darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden.

 

Die Rürup-Rente ist besonders für Selbstständige mit hoher Steuerbelastung interessant. Es ist ihre einzige Möglichkeit, bei Neuabschlüssen von Steuerbegünstigungen bei der Altersvorsorge zu profitieren, da sie weder die Riester-Rente noch die betriebliche Altersvorsorge beanspruchen können.

 

Die Rürup-Rente kann allerdings auch für Angestellte und Beamte sinnvoll sein. Vermitteln Sie sich einen Überblick über mögliche Beitragssätze, unser Versicherungsvergleich hilft Ihnen auch bei der Suche nach dem für Sie optimalen Anbieter.

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"bester deutscher Rentenversicherer"





30.07.2010

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